Unentgeltliche Nutzung unserer Ton-Spuren zum generieren von Einahmen/Live Gagen & Eigenwerbung zur Markensteigerung
Azzis mit Herz – Offener Brief – Musikvideo auf Facebook (Screenshot) & Youtube (Screenshot)
Azzis mit Herz – Deine Strassen – Musikvideo auf Facebook (Screenshot) und nochmal auf Facebook (Screenshot)
Azzis mit Herz – Ziel – Musikvideo auf Facebook (Screenshot)
Azzis mit Herz – Fluch der Favoriten – Musikvideo auf Facebook (Screenshot)
Azzis mit Herz – Helden des Alltags – Musikvideo auf Facebook (Screenshot)
Azzis mit Herz – In Zeiten wie diesen – Musikvideo auf Facebook (Screenshot) & Youtube (Screenshot)
Ist das Video auf Facebook Rufmord?
Hier eine Live Aufführung (1. Songplayback von “In Zeiten Wie Diesen”) mit meinen Aufnahmen als Playback bei einer öffentlichen Veranstaltung der Stadt Frankfurt. Die Benutzung des Werks wurde nicht der GEMA gemeldet und der Eigentümer der Aufnahme (ich) nicht vergütet. 1 Beispiel von unzähligen die Online zur Verfügung stehen aus dem Vertragszeitraum. Belege und Abrechnungen von der GEMA/GVL zu Einnahmen aus dem Zeitraum hier
Entschädigung für das verwenden von Playbacks zum generieren von Einnahmen/Gagen
auf der Facebook sind vergangene Veranstaltungen auf denen meine Playbacks unvergütet benutzt wurden und auch keine GEMA Meldung erfolgte von der Gruppe. Einige Veranstalter buchen unsere anderen Künstler und melden immer die Songs an die GEMA, ist ja auch Meldepflichtig nicht optional. Andere Veranstaltungen sind politische oder kommunale Events, die auch an die GEMA melden, also hat die Gruppe auf die Nachfrage des Veranstalters ob GEMA registrierte Werke aufgeführt wurden, verneint. Zwischen 2013-2017, haben wir 100% der Songs gehabt, nach 2017 anteilig. insgesamt 60+ öffentliche Veranstaltungen mit Bar Gagen einnahmen. Da hochgeladene Inhalte (Audios der Musikvideos) auf Facebook laut AGB’s für dritte Frei nutzbar ist, möchte ich für die Facebook Nutzung sowie die Nutzung bei Live Veranstaltugen möchte ich eine wirtschaftliche Entschädigung, nicht nur für den Vertraglichen Zeitraum sondern auch für die nicht genehmigte Nutzung nach der Vertragslaufzeit.